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Liposomaler Beerenpower
Artikel-Nr.: LIO200
von Jennys Naturprodukte®
inkl. 19,00 % MwSt., zzgl. Versandkosten
Grundpreis: 111,80 € / l
- In Deutschland hergestellt, nach den modernsten Methoden.
- Ohne Soja
- Ohne Gentechnik
- Ohne Zuckerzusatz
- Sehr gutes Preis-/ Leistungsverhältnis
Liposomaler Beerenpower - 250 ml - ohne Gentechnik
Warum Beerenpower in liposomaler Form?
Bei dem liposomalen Herstellungsverfahren wird der Beerenpower von Liposomen (wie einem Mantel) umschlossen und so durch den Magen-Darm-Trakt befördert.
Wir verwenden hochwertiges, rein natürliches Sonnenblumenlecithin und kein Sojalecithin. Unser liposomaler Beerenpower ist frei von Süßungsmitteln und Aromastoffen.
Liposomaler Beerenpower wurde exklusiv hergestellt für Jennys Naturprodukte:
Zutaten: Beerenauszug* mit Leinöl (Heidelbeer-, Himbeer-, Brombeer-, Moosbeer-, Rote Beete-, Preiselbeer-, Aronia-, Schwarze Johannisbeer-, Holunder-, Rote Johannisbeer-, Topinambur-Mark und Leinöl. Natürlicher Quellstoff: Xanthan), Reinstwasser, Emulgator Sonnenblumenlecithin (ohne Gentechnik), Alkohol
Der Saft ist frei von Gluten, Lactose, künstlichen Farbstoffen, Fetten (außer Leinöl), Zucker (außer natürlich enthaltenem Fruchtzucker) und Zuckerersatzstoffen sowie genmanipulierten Bestandteilen.
*Naturprodukte unterliegen natürlichen Schwankungen.
Alkohol 10 % vol
Inhalt: 250 ml
Verzehrempfehlung: Erwachsene nehmen täglich 10 ml. In ein Glas Wasser oder Saft einfüllen und trinken. Eine Dosierkappe liegt bei.
Lagerungsempfehlung: Vor Gebrauch schütteln und immer im Kühlschrank aufbewahren.
Nährwerte:
Inhaltsstoffe | Pro Portion | % empfohlene Tagesdosis* |
Liposomaler Beerenpower | 10 ml | keine Referenzmenge vorhanden |
*nährstoffbezugswerte nach EU-Verordnung Nr. 1169/2011 |
Herkunftsland: Deutschland
Die empfohlene Verzehrempfehlung sollte nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz.